FAMILIENRECHT

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir uns auf die Bearbeitung familienrechtlicher Probleme spezialisiert. Als Fachanwälte verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts. Unser juristischer Service beinhaltet die Beratung und die Vertretung durch einen Fachanwalt im Familienrecht.

Die Beratung und Vertretung erfolgten in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere zu den Fragen bezüglich:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Versorgungsausgleich
  • Kindschaftssachen
  • Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Vertretung nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Internationale Familiensachen
Die Beratung und Vertretung können auch wunschgemäß durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht auf Russisch erfolgen.

Wir erbringen unsere Leistungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht im gesamten Bundesgebiet, überwiegend für Mandanten im Raum Dortmund, Essen, Bochum, Düsseldorf, Mönchengladbach, Lünen, Iserlohn, Hagen, Recklinghausen, Soest, Wuppertal und in benachbarten Regionen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Ehescheidung vorliegen?

Die Scheidungsquote in Deutschland liegt bei über 40 Prozent. Eine Scheidung kann nur durch einen Beschluss eines Richters vor dem zuständigen Familiengericht erfolgen. In Deutschland reicht als Grund für einen Scheidungsantrag die Zerrüttung der Ehe aus – ein Nachweis darüber, wer Schuld am Scheitern der Partnerschaft hatte, ist nicht notwendig.

Getrenntleben der Ehegatten

Eine Ehe wird vom Gesetzgeber als gescheitert angesehen, wenn die Ehegatten nicht mehr in ehelicher Lebensgemeinschaft leben und auch nicht erwartet werden kann, dass diese von den Ehegatten wiederhergestellt wird. Voraussetzung für die Ehescheidung ist das Getrenntleben der Ehegatten. Leben die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander und beantragen beide die Ehescheidung oder ein Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zu, wird gesetzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.  Leben die Ehegatten seit mehr als drei Jahren getrennt voneinander, wird in § 1566 Abs. 2 BGB die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass die Ehe gescheitert ist. Es kommt für die Scheidung nicht darauf an, ob beide Ehegatten den Scheidungsantrag stellen, oder ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Auch wenn nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, wird die Ehe für gescheitert gehalten und geschieden.

Härtefall 

Nach § 1565 Abs. 2 BGB ist eine schnellere Scheidung möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Ein solcher Härtegrund wird aber nur in wenigen Fällen anerkannt.

Ihre Ehe wird danach geschieden, wenn

  • die Ehe gescheitert ist
  • Sie mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben
  • und beide Eheleute die Scheidung wollen
  • oder Sie mindestens 3 Jahre getrennt gelebt haben
  • oder ein Härtefall vorliegt 

Internationale Scheidung

Bei einer internationalen Scheidung und Scheidung mit Auslandsbezug können sich die Voraussetzungen unterscheiden. Ehepaare, die nicht im selben Land leben oder nicht dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, müssen im Falle einer Scheidung viel beachten. Es stellt sich zunächst die Frage, welches Gericht zuständig ist und ob das deutsche Familienrecht anwendbar ist. Als international tätige Kanzlei verfügen wir über eine langjährige Erfahrung mit Scheidungen mit Auslandsbezug, insbesondere mit Scheidungen aus Russland, Ukraine, Weißrussland, Kasachstan, Lettland, Litauen, Littau, Polen, Rumänien, Bulgarien u.s.w..

Wenn Sie sich trennen wollen und nicht wissen, was auf Sie zu kommt?
Wenn Sie wissen wollen, wann ich mich scheiden lassen kann oder bei welchem Gericht ich den Scheidungsantrag einreichen kann?
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Erfahrungen & Bewertungen zu KRIMHAND Rechtsanwaltskanzlei