Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht beraten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen in allen Fragen rund um das Steuerrecht, Steuerstrafrecht sowie der laufenden Steuerberatung.
Unser juristischer Service beinhaltet die Beratung und die Vertretung durch einen Fachanwalt im Steuerrecht.
Die Beratung und Vertretung erfolgten in allen Bereichen des Steuerrechts, insbesondere zu den Fragen bezüglich:
- Einspruchsverfahren gegen Finanzämter
- Klageverfahren bei Finanzgerichten
- Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren
- Strafbefreiende Selbstanzeige
- Betriebsprüfung
- Steuerberatung
- Steuererklärung
Die Beratung und Vertretung können auch wunschgemäß durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht auf Russisch erfolgen.
Wir erbringen unsere Leistungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht im gesamten Bundesgebiet, überwiegend für Mandanten im Raum Dortmund, Essen, Bochum, Düsseldorf, Mönchengladbach, Lünen, Iserlohn, Hagen, Recklinghausen, Soest, Wuppertal und in benachbarten Regionen.
Steuergestaltung, Steuererklärung und Jahresabschluss.
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre steuerliche Belastung sofort oder dauerhaft zu senken. Unser Angebot an Sie umfasst unter anderem auch die Erstellung von Jahresabschlüssen aller Unternehmensformen, wie die Fertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen, die Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung, die Prüfung von Jahresabschlüssen, die Entwicklung von Vorschlägen zur Ergebnisoptimierung.
Betriebsprüfung
Als Fachanwälte verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts. Für Unternehmen sind Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden oft mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden. Wir betreuen Unternehmen umfassend in allen Fragen rund um die Betriebsprüfung, wenn sich noch keine Betriebsprüfung angekündigt hat oder auch nach Ankündigung einer Betriebsprüfung.
Steuerstrafrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen sowohl bei der Steuergestaltung und Steueroptimierung als auch bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten kompetent zur Seite. Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.