ARBEITSRECHT

In unserer Kanzlei beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um das Arbeitsrecht. Dabei beschäftigen wir uns regelmäßig mit Arbeitsverträgen, Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen.

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung wie auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in vielen Bereichen des Arbeitsrechtes.

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Hinblick auf das Arbeitszeugnis
  • Abmahnung
  • Mutterschutz, Elterngeld

Die Beratung und Vertretung können auch wunschgemäß durch einen Rechtsanwalt auf Russisch erfolgen.

Wir erbringen unsere Leistungen im gesamten Bundesgebiet, überwiegend für Mandanten im Raum Dortmund, Essen, Bochum, Düsseldorf, Mönchengladbach, Lünen, Iserlohn, Hagen, Recklinghausen, Soest, Wuppertal und in benachbarten Regionen.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl vor als auch nach Ausspruch einer Kündigung zu allen Aspekten der Beendigung des Arbeitsvertrages durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigungserklärung.

Was ist bei einer Kündigung vom Arbeitgeber zu beachten?

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben ist Eile geboten. Die Kündigungsschutzklage muss gemäß §§ 4, 13 Kündigungsschutzgesetz innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Darüber hinaus sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, wenn Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchten, vgl. § 38 SGB III.

Spätestens nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich einen Rechtsrat einholen.

Wir können mit Ihnen eine gemeinsame Strategie entsprechend Ihrer Interessenlage erarbeiten. Wir klären mit Ihnen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und in welcher Höhe die Abfindung ausfallen sollte. Außerdem prüfen wir, ob Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, Vergütung, Weihnachtsgeld, Freizeit- und Urlaubsgewährung haben.

Erfahrungen & Bewertungen zu KRIMHAND Rechtsanwaltskanzlei