Neue EU-Güterrechtsverordnung für Ehen und Lebenspartnerschaften

Die EU-Güterrechtsverordnungen sind in Kraft getreten und für ab dem 29.01.2019 geschlossene Ehen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften anwendbar.

Auf alle Ehen, die ab dem 29.01.2019 geschlossen werden, ist nun primär das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein späterer Umzug innerhalb Europas wird daran künftig nichts mehr ändern. Um gleichzeitige Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, regeln die Verordnungen zudem, welches Gericht im Fall einer Scheidung zuständig ist.

Die neuen Regelungen werden auf sämtliche Fragen des ehelichen Güterstandes und der Güterstände eingetragener Lebenspartnerschaften angewandt. Der eheliche Güterstand wird in den Verordnungen als „sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten“ definiert. Nicht geregelt werden Fragen über das Bestehen, die Gültigkeit oder Anerkennung der Ehe, den Versorgungsausgleich, den Unterhalt oder die Vererbung.

An den europäischen Güterrechtsverordnungen nehmen alle EU-Staaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands, Dänemarks, Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens, der Slowakei und Ungarns teil.

„Die praktische Relevanz der Güterrechtsverordnungen könnte kaum größer sein“, sagt Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. „Derzeit leben in der Europäischen Union ca. 16 Mio. internationale Paare. Immer mehr Bürger verlassen ihren Heimatstaat aus privaten oder beruflichen Gründen. Das Bedürfnis, die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der Situation möglichst rechtssicher und vorhersehbar zu gestalten, ist nicht nur bei den betroffenen Paaren, sondern auch bei ihren Vertragspartnern groß.“

Quelle: Pressemitteilung der BNotK v. 29.01.2019 und juris.de

Die EU-Güterrechtsverordnungen sind ein Meilenstein, der das internationale Familienrecht in der europäischen Union erheblich vereinfachen wird.

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