Online-Scheidung
Die online-Scheidung oder auch Internet-Scheidung ist die Bezeichnung für eine Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt online erledigt wird. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. An dem Prozessverfahren und dem Ergebnis, Scheidung der Ehe, ändert sich dadurch nichts.
Eine online-Scheidung ist dann sinnvoll, wenn beide Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll und auch Einigkeit über die Regelung der Scheidungsfolgen besteht.
Zu den Scheidungsfolgen zählen die Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes für die Kinder, Zahlung von Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat. Bei schwierigen streitigen Scheidungen ist die online- Scheidung also nicht der richtige Weg. Hier vereinbaren Sie bitte zunächst einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei.
Die online-Scheidung – einfach, schnell und günstig
Die online-Scheidung ermöglicht einen schnellen und einfachen Weg zur Durchführung des Scheidungsverfahrens. Der Scheidungsantrag selbst kann immer nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Treten bei einer streitigen Scheidung zwei Rechtsanwälte auf, ist dies bei der einvernehmlichen Ehescheidung nicht mehr nötig. Dadurch entsteht bereits die Kostenersparnis.
Nach Eingang des Formulars überprüfen wir die gemachten Angaben und Unterlagen. Wir übermitteln Ihnen dann den Entwurf Ihres Scheidungsantrages und geben die voraussichtlichen Scheidungskosten nach Berechnung bekannt. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen dann, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Dies kann dazu führen, dass die Staatskasse Ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Sie prüfen die Unterlagen und bevollmächtigen uns dann bei Bedarf. Nun kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht sofort eingereicht werden.
Danach überwachen wir den weiteren Gang Ihres Antrages beim Familiengericht und informieren Sie unverzüglich über den Fortgang des Verfahrens.